Die Spielplatzkontrolle nach DIN EN 1176 ist verpflichtend für alle Betreiber von Spielplätzen. Der rechtlich Hintergrund ist durch den §823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründet.

Mehr als 80000 Kinder verunglücken jährlich auf einem Spielplatz!

Mindestens einmal pro Woche sollte eine visuelle Prüfung seitens des Spielplatzbetreibers durchgeführt werden; jedoch können bei sehr starker Nutzung auch kürzere Prüfungsintervalle notwendig sein. Alle drei Monate muss eine sogenannte „operative Inspektion“ durch eine Befähigte Person durchgeführt werden
Wer darf Spielplätze prüfen?

Nur speziell ausgebildete Fachkräfte dürfen Spielgeräte und Spielplätze prüfen, also eine Spielgeräteprüfung nach DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden durchführen. Jeder Betreiber ist für den uneingeschränkten und verkehrssicheren Zustand seiner Spielgeräte verantwortlich.

Ein Spielplatz stellt grundsätzlich eine Gefahrenquelle dar. Laut Bundesgerichtshof muss jeder Grundstückseigentümer, dem bekannt ist, dass Kinder sein Grundstück – ob befugt oder unbefugt – zum Spielen nutzen, diese vor Unfällen schützen.
Die Antwort ist relativ einfach. Jeder Spielplatz, der sich nicht auf einem Privatgrundstück befindet, ist ein öffentlich zugänglicher Spielplatz. Hierzu zählen Spielplätze in Einkaufzentren, an Restaurants oder auf Vereinsgeländen ebenso wie Spielplätze, die zu einer Grünanlage eines Mehrfamilienhauses gehören sowie Campingplätze oder Freizeitparks.

Unsere Mitarbeiter im Prüfdienst sind nach DIN 79161 zertifizierte Spielplatzprüfer !

Wir führen unabhängie Spielplatzkontrollen, Spielplatzprüfungen und Spielplatzinspektionen durch.