Verpflichtung. Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. … Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich vom Arbeit- geber zu erstellen. Er kann sich jedoch dem Sachverstand der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und anderer mit der Arbeitssicherheit betrauten Personen bedienen.

Im Falle einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Beschäftigten aufgrund der vorsätzlichen Nichtvornahme der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden
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