Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen / Erste-Hilfe-Kurs.
Erste Hilfe für Fahrschüler aller Klassen
Bewerber für eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.
Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Erste Hilfe für Betriebe
In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Erstelfer ausbilden zu lassen.
Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen angepasst in Erster Hilfe aus.
Ersthelfer Kurse für Betriebe sind für Sie in der Regel kostenlos da wir direkt mit der BG abrechnen !