Die Pflicht des Arbeitgebers *Ersthelfer im Betrieb* auszubilden steht in der DGUV Vorschrift 1

§ 26 der DGUV klärt über die Anzahl und Ausbildung der Ersthelfer auf. Ein Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
  2. Bei mehr als 20 Versicherten
         a. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
         b. in sonstigen Betrieben 10 %,
         c. in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
         d. in Hochschulen 10 % der Versicherten

 

Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?

Ersthelfer im Betrieb sind Mitarbeiter, die bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe leisten können.

  • Ersthelfer im Betrieb übernehmen die Erstversorgung der Verletzten
  • Ersthelfer sind als erster zur Stelle
  • Ersthelfer sichern die Unfallstelle ab
  • Ersthelfer setzten den Notruf ab
  • Wir verwenden ein Echtzeit-Feedbacksystems, um die Qualität der CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) bei der Behandlung messen zu können .
  • Danch erfolgt eine Auswertung der Messungen aus Schulung und Behandlung, um die Qualität sicherzustellen und Bereiche zur möglichen Verbesserung zu finden.

Auch Modulschulungen für LKW / BUS im Bereich Erste Hilfe unter der Kennzahl 3.5 sind bei uns möglich.

Für Fahrer (m/w/d) im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen.

Auch hier ist die Abrechnung über die BG als Ersthelfer im Betrieb möglich… Sprechen Sie uns an wenn Sie hierzu fragen haben.